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TEICHORDNUNG 

 

  •  Das Angeln ist nur mit einem Angelschein nach dem NRW Fischereigesetzt erlaubt.

  • Erlaubt ist das Angeln mit Blinkerplättchen am Vorfach, mit Spoon sowie das Angeln mit der    

      Fliegenrute.

  •  Offenes Feuer ist verboten.

  • Das Anfüttern und Keschern der Fische ist verboten.

  • Verboten ist das Angeln mit Drilling, Zwilling, Blinker, Wobbler, Spinner, und lebenden

      Köderfischen.

  • Der Verkauf von am Teich gefangenen Fischen ist verboten.

  • Wir bitten alle Angler die Anlage sauber zu verlassen und seinen mitgebrachten Müll wieder

       mitzunehmen.    

  •     Jeder Angler hat sich ruhig und respektvoll den anderen Anglern gegenüber zu verhalten.

     Betreten der Teichanlage auf eigene Gefahr! Für Schäden, die der Angler sich selbst, anderen

      Personen oder der Anlage zufügt, und auch für Folgeschäden, ist der Angler selber verantwortlich

      und haftbar. Eltern haften für ihre Kinder auch über die gesetzliche Vorgabe hinweg.

  • Es sind die für NRW gültigen Fischereigesetze zu beachten.

  • Das Reißen oder das Zurücksetzen von Fischen ist verboten.

  • Das Nutzen von Setzkeschern ist verboten. Das heißt für Sie, mit der Angel gefangene

       Fische sind mit dem Unterfangkescher aus dem Wasser zu entnehmen. Dann unverzüglich

       zu betäuben und mittels Herzstich zu töten, danach darf erst der Angelhaken entfernt

       werden. 

  • Da der Zweck des Fischfangs darin liegt, die Tiere als Lebensmittel zu genießen, müssen

      gefangene Fische bis zum Ende der Angelzeit sorgfältig in Kühltaschen gelagert werden.

​​

  • Das Nichtbeachten der hier aufgeführten Regel führt zum sofortigen Verweis von der Anlage ohne

      Geldrückerstattung.

 

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Mit dem Erwerb einer Tageskarte oder den Abschluss eines Miet- oder Nutzungsvertrags, werden die im Aushang bekannt gemachten Hinweise, Angelbedingungen und die Teichordnung anerkannt. 

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